Jau sun Biosfera
Der Naturpark stellt sich vor
Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Schweizer Pärke sind seit 2007 in Kraft. Sie finden sich im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und in der Pärkeverordnung (PäV). Das Gesetz erlaubt Regionen mit ausserordentlichen Natur- und Landschaftswerten als Naturpark anerkannt zu werden – sofern gewisse Vorraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen u.a. die Vielfalt und Seltenheit der einheimischen Tier- und Pflanzenarten, die besondere Schönheit der Landschaft und ein geringer Grad an Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes durch infrastrukturelle Einrichtungen. Um Naturpark zu werden, muss beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Label «Park von nationaler Bedeutung» verliehen, welches die Biosfera Val Müstair seit 2011 trägt.
Teil eines grossen Ganzen
Das Val Müstair ist weit mehr als nur ein Naturpark. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Nationalpark und Teilen der Gemeinde Scuol bildet der Naturpark das erste hochalpine Biosphärenreservat der Schweiz – die UNESCO Biosfera Engiadina Val Müstair. Der Perimeter des Naturparks umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Val Müstair. Neben dem Haupttal mit seinen sechs Fraktionen Tschierv, Fuldera, Lü, Valchava, Sta. Maria und Müstair, gehört das unbesiedelte Val Mora zum Parkgebiet. Das Val Nüglia ist zudem Teil des Schweizerischen Nationalparks.